Ätherische
Öle sind natürliche Produkte, die "richtig dosiert" in der Regel keine
Nebenwirkungen auslösen. In hohen Dosen können die Ätherischen Öle allerdings
auch giftig und sogar gefährlich sein. Deshalb ist es wichtig, die Öle niemals
unverdünnt anzuwenden und sich an die Dosierungsrichtlinien zu halten. Bei einer
entsprechenden Veranlagung kann es bei der Anwendung von Ätherischen Ölen im
Körper zu allergischen Reaktionen kommen. Vorsicht ist auch während der Schwangerschaft
geboten. Es wird empfohlen Eisenkraut, Muskatellersalbei, Nelke, Rosmarin, Basilikum,
Wacholder, Zeder, Zypresse, Ysop, Thymian, Speiklavendel, Schafgarbe, Salbei,
Oregano, Majoran, Campher, Kreuzkümmel und Jasmin dann nur bedingt oder garnicht
zu verwenden.
Aromatherapie und Schwangerschaft
Hier bieten die pflanzlichen Essenzen
hilfreiche Unterstützung bei den kleinen Alltagsbeschwerden, sei es in Form
von Aufgüssen und Tees oder als ätherische Öle. Allerdings sind einige Pflanzen
aufgrund ihrer Inhaltsstoffe in der Schwangerschaft kontraindiziert - ihre Wirkstoffe
können unliebsame Folgen haben. Folgende Pflanzen, vor allem aber ihre hochkonzentrierten
Extrakte sollten in der Schwangerschaft, vor allem aber im ersten Trimenon,
gemieden werden: Anis, Basilikum, Beifuss
(Dhavana), Bohnenkraut, Brunnenkresse, Eisenkraut, Estragon, Fenchel, Herzgespann,
Kampfer, Kümmel, Liebstöckl, Majoran, Melisse, Muskat, Muskatellersalbei (erst
zur unmittelbaren Geburtsvorbereitung!), Mutterkraut, Poleiminze, Rainfarn,
Raute, Rose, Rosmarin, Safran, Salbei, Speiklavendel, Thymian, Wacholder, Zimt.
Sowohl zur vorgeburtlichen Dammmassage,
vorbeugend gegen die gefürchteten Schwangerschaftsstreifen, bei Rückenschmerzen
oder schmerzenden Beinen bieten AromatherapeutInnen hilfreiche Ölmischungen
an, die obendrein noch sehr gut duften und damit gleichzeitig auch die Seele
streicheln.
Kontra-Indikationen
- Verbrennungen
- offene Wunden
- akute Venenentzündungen
- Thrombosen (Blutpfropfbildung, meist in Venen)
- starke Krampfadern
- Fußpilz
- Hämatome (Blutergüsse)
- Krebspatienten im bestrahlten Gebiet (6 Wochen bis 3
Monate, behandelnder Arzt muss entscheiden)
- Lymphatische Ödeme (hier nur Lymphdrainage)
- akute bakterielle oder virale Infektionen der Haut
- akuter Bandscheibenvorfall
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